Podologische Behandlung ohne vorheriges ärztliches Privatrezept

Sektorale Heilpraktikerin für Podologie

Elena Knispel ist seit dem 01.10.2026 sektorale Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Podologie. Dadurch können Selbstzahlerpatienten im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis und bei entsprechender Indikation direkt in unserer Praxis untersucht und behandelt werden, ohne zunächst einen Arzt für ein Privatrezept aufsuchen zu müssen.

Was bedeutet das für Sie?

Bei geeigneten Beschwerden kann die notwendige Untersuchung direkt in der Praxis erfolgen.

Der zusätzliche Termin beim Arzt allein zur Ausstellung eines Privatrezepts kann entfallen.

Elena beurteilt die Beschwerden im Rahmen ihrer sektoralen Heilpraktikererlaubnis und klärt die geeignete Behandlung mit Ihnen ab.

So kommen Sie zu Ihrer Behandlung

  1. Wir klären, ob eine Behandlung im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis infrage kommt, und informieren Sie über die Kosten.
  2. Sie kontaktieren unsere Praxis und schildern kurz Ihr Anliegen.
  3. Elena untersucht Ihre Beschwerden und beurteilt die Behandlungsmöglichkeiten.
  4. Bei entsprechender Indikation wird die weitere Behandlung abgestimmt und vereinbart.

Was sollten Sie wissen?

Die Behandlung im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis ist eine private Leistung. Die Kosten werden daher zunächst von Ihnen getragen. Ob eine Erstattung durch eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung möglich ist, hängt von Ihrem jeweiligen Tarif ab. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht automatisch.