ANWENDUNGEN FÜR EINEN GESUNDEN FUSS

Unsere Leistungen

Die Podologie ist ein Heilberuf

Podologie ist die vorbeugende, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß.

Fußpfleger oder Podologe?

Es lohnt sich für den Patienten, hartnäckig nachzufragen, ob sein Fußpfleger die tatsächliche Berufsbezeichnung „Podologe“ führt. Die Unterschiede in der Qualifikation und Ausbildung zwischen Podologen und Fußpflegern sind enorm! Beide sind zuständig für die Füße, der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Ausbildung.

Der Fußpfleger

… darf nur eine kosmetische Fußpflege am gesunden Fuß durchführen!

Der Podologe

Podologen werden in einer zweijährigen Vollzeit-Ausbildung auf die Versorgung des kranken Fußes vorbereitet. Der Podologe wird in seiner Ausbildung auf die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß vorbereitet.

In unserer Praxis beraten, betreuen und behandeln wir Sie zu bzw. mit zahlreichen medizinischen Leistungen rund um Ihren Fuß, die an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Auf diese Weise helfen wir Ihnen bei der Prävention von Krankheiten, behandeln Sie während einer Erkrankung, und verhelfen Ihnen ebenso wieder zu alter Frische. Bei uns werden sowohl Privatzahler als auch Kassenpatienten behandelt, die Abrechnung erfolgt mit allen Krankenkassen.

Dank der sektoralen Heilpraktikererlaubnis von Elena Knispel können bestimmte podologische Behandlungen auch ohne vorheriges ärztliches Privatrezept als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden. So können Sie sich bei entsprechenden Beschwerden direkt an unsere Praxis wenden, ohne zunächst einen Arzt zur Ausstellung eines Privatrezepts aufsuchen zu müssen.

Podologische Komplexbehandlung

Auch auf Verordnung bei Diabetes mellitus
und/oder Nervenstörungen

Medizinische Fußbehandlungen

u. a. bei Nagelpilz, eingewachsenen Zehennägeln oder Verhornungsstörungen

Anfertigung von Orthosen

zur Druckentlastung bei Zehen- oder Fußfehlstellungen

Spangentherapie

Abrechnung über Krankenkasse möglich